Fragen und Antworten

Sie wollen sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt gründlich über Ihre AIDWORKER-Versicherung informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Versicherungsumfang zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin noch nicht ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ich kann/möchte meine Reise aufgrund des Coronavirus nicht antreten. Ist eine Stornierung der Versicherung möglich?

      Eine Stornierung der Versicherung ist vor Versicherungsbeginn jederzeit möglich. Möchten Sie aufgrund der aktuellen Krankheitswelle den Reisezeitraum ändern, ist eine Verschiebung möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    • Ich habe Flüge und Unterkünfte in meinem Reiseland gebucht, die ich nicht stornieren kann. Übernimmt meine AIDWORKER-Versicherung die Kosten?

      Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Hotel oder Ihre Fluggesellschaft, um zu klären, ob eine Kulanzregelung (Umbuchung oder Stornierung) möglich ist.

  • Fragen zum Coronavirus – Ich bin bereits ausgereist

    Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Coronavirus.

    • Ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus versichert?

      Fieber, Husten, Anzeichen einer Corona-Infektion? Sie können beruhigt sein. Angst vor hohen Arztkosten müssen Sie mit dem Versicherungsschutz von AIDWORKER nicht haben. Die medizinisch notwendige Heilbehandlung der Coronavirus-Infektion ist versichert. Außerdem beinhaltet AIDWORKER bis zu 90 Tage Nachleistung für Behandlungskosten, sollten Sie aufgrund der Infektion gezwungen sein, länger im Ausland zu bleiben.

    • Werden Quarantänekosten von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

      Quarantänekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Oft wird die Quarantäne als vorsorgliche Schutzmaßnahme verordnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Wenn Sie während der Quarantäne an dem Coronavirus erkranken, ist die Behandlung selbstverständlich versichert.

    • Werden die Kosten eines Corona-Tests von AIDWORKER übernommen?

      Die Kosten eines Corona-Tests werden, sofern er vom Arzt angeordnet ist und eine entsprechende Symptomatik besteht, übernommen. Handelt es sich bei dem Test allerdings lediglich um die Erfüllung einer geforderten Ein- oder Ausreisebestimmung, so müssen Sie die Kosten selbst tragen.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat?

      Ja, die Auslandskrankenversicherung von AIDWORKER schützt Sie sowohl bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, als auch im Krankheitsfall im Zusammenhang mit einer Pandemie.

    • Besteht weiterhin Versicherungsschutz, auch wenn Corona eine Pandemie ist?

      Ja, AIDWORKER bietet sowohl Versicherungsschutz bei Pandemien als auch bei Reisen in Ländern, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

    • Meine Regierung empfiehlt die Rückreise in mein Heimatland. Werden Reisekosten von der Versicherung übernommen?

      Nein, Reisekosten werden nicht von der Auslandskrankenversicherung übernommen. Wir empfehlen: Wenden Sie sich an Ihr Reiseunternehmen, um zu klären, ob beispielsweise die Fluggesellschaft Ihnen mit einer Kulanzregelung (kostenlose Umbuchung oder Abbruch Ihrer Reise) entgegenkommt.

    • Ich reise vorzeitig aufgrund des Coronavirus in mein Heimatland zurück. Besteht weiterhin Schutz durch AIDWORKER?

      Grundsätzlich besteht für eine gewisse Dauer auch Versicherungsschutz bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes. Da Sie aufgrund der Entwicklung des COVID-19 nicht abschätzen können, wie lange Ihr Heimatlandaufenthalt dauern wird, empfehlen wir Ihnen, direkt nach Einreise ins Heimatland die AIDWORKER-Versicherung zu kündigen. Teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt, um taggenau abzurechnen. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge.

      Tipp: Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

      Wenn Sie Ihre Reisepläne wieder aufgreifen, schließen Sie gerne wieder eine neue AIDWORKER-Versicherung ab

    • Wenn ich mich auf dem Rückweg nach Hause infiziere, sind meine Kosten in meinem Heimatland gedeckt?

      Mit Einreise in Ihr Heimatland endet der Versicherungsschutz von AIDWORKER. Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte Versicherung im Heimatland, um diese umgehend wieder zu aktivieren.

    • Wünschen Sie weitere Informationen zum Coronavirus?

      Das Robert Koch Institut stellt Ihnen wichtige Informationen über die aktuelle Coronavirus-Entwicklung zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.

Allgemeine Fragen:

  • Zu welchem Arzt kann ich gehen, wenn ich krank werde?

    Grundsätzlich haben Sie mit dieser Versicherung die freie Arztwahl. Wir bitten Sie, bei größeren ambulanten Behandlungen und stationären Behandlungen schnellstmöglich Kontakt mit unserem Schadensservice oder der Notrufzentrale aufzunehmen. So können frühzeitig die Kosten mit dem Arzt und der Klinik geklärt werden und Sie müssen in solchen Fällen nicht in Vorleistung treten.

  • Welche Unterlagen muss ich im Krankheitsfall zur Kostenerstattung einreichen?

    Reichen Sie die Rechnungsbelege (Arztrechnungen, Rezepte etc.) immer ein. Aus den Rechnungen müssen immer der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen. Zusätzlich reichen Sie bitte wichtige Nachweise (Arzt- und Krankenhausberichte etc.) in Kopie ein. Senden Sie die Unterlagen vollständig mit dem ausgefüllten Schadensformular an unsere Leistungsabteilung.

    DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH
    Abteilung Leistung
    Eisenerzstraße 34
    53819 Neunkirchen-Seelscheid

  • Was ist bei einem Krankenhausaufenthalt zu beachten?

    Bei jedem stationären Aufenthalt informieren Sie bitte unverzüglich die Notrufzentrale. So werden Sie schnell und kompetent betreut und müssen die Kosten nicht vorstrecken.

  • Was muss ich in Notfällen tun?

    Bei jedem Notfall wenden Sie sich bitte sofort an die Notrufzentrale, damit dringende Kostenzusagen gegeben werden können und ggf. schnell ein Krankenrücktransport erfolgen kann.

  • In welchen Ländern bin ich versichert?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme des Heimatlandes. Kosten für akut im Heimatland auftretende Erkrankungen können je nach Tarif mitversichert sein. Die folgende Frage geht detailliert auf den Versicherungsschutz im Heimatland ein.

  • Unter welchen Voraussetzungen bin ich doch im Heimatland versichert?

    In den Tarifen AIDWORKER24-RK, AIDWORKER-PLUS-RK und AIDWORKER24-DR besteht kein Schutz im Heimatland. Im Tarif AIDWORKER24 besteht bei zwischenzeitlichen Heimreisen auch im Heimatland Versicherungsschutz für bis zu 6 Wochen, sofern die Versicherung für eine Dauer von mindestens 6 Monaten abgeschlossen wurde. In den Tarifen AIDWORKER-PLUS, AIDWORKER-PLUS-DRW und AIDWORKER-EH besteht Versicherungsschutz bis zu 4 Monaten und in Sonderfällen auch länger. Details finden Sie in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Tarife.

  • Welche Regelung besteht bei Vorerkrankungen?

    In den Tarifen AIDWORKER24, AIDWORKER24-RK und AIDWORKER24-DR sind Vorerkrankungen mitversichert, sofern bei planmäßiger Durchführung der Reise mit einer Behandlung nicht zu rechnen war. Beispiel: Nimmt ein Allergiker (Diabetiker etc.) seine notwendigen Medikamente für die Zeit seines Auslandsaufenthaltes mit und bekommt vor Ort einen Allergieschock, weil im Einsatzland andere Einflüsse diesen ausgelöst haben, ist diese Behandlung versichert. In den Tarifen AIDWORKER-PLUS, AIDWORKER-PLUS-RK, AIDWORKER-PLUS-DRW und AIDWORKER-EH sind Vorerkrankungen ohne Einschränkungen im Rahmen des allgemein vereinbarten Leistungsumfangs mitversichert.

  • Bin ich mit dieser Versicherung als Fahrer eines Kraftfahrzeuges im Ausland haftpflichtversichert?

    Nein, jeglicher Gebrauch von Kraftfahrzeugen ist in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

  • Können auch andere Personen einen Schaden für mich melden oder Rechnungen einreichen, wenn ich noch im Ausland bin?

    Ja, eine Meldung kann auch durch Dritte erfolgen. Rechnungen können auch von anderen Personen eingereicht werden, wenn das Erstattungsvorblatt ausgefüllt wird und die entsprechenden Belege und Nachweise (Arztberichte, Polizeiberichte etc.) beiliegen. Es ist auch möglich, die Rechnungen während eines Heimaturlaubes oder am Ende des Dienstes, wenn man wieder in Deutschland ist, einzureichen. Sollten Sie Ihre Rechnungen per Post aus dem Einsatzland einreichen, empfehlen wir Ihnen, die Belege vorab zu kopieren.

  • Kann ich meinen Versicherungsschutz verlängern, wenn ich privat länger im Ausland bleiben möchte?

    Ja, wenn die tarifliche maximale Versicherungszeit nicht überschritten wird. Freiwillige können hier online ihren bestehenden Versicherungsschutz privat verlängern.

    Alle anderen Personen wenden sich bitte rechtzeitig VOR Ablauf des Versicherungsschutzes an die DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH, Abteilung Gruppenvertrag, E-Mail: gruppenvertrag(at)dr-walter.com. Geben Sie dort an, für welchen Zeitraum Sie die Verlängerung benötigen und von welchem Konto die Prämien abgebucht werden können.

  • Sind Schäden mitversichert, die ich in Ausübung meiner Tätigkeit verursache?

    Ja, die Haftpflicht gilt für private und berufliche Tätigkeiten. Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten sind versichert.

  • Kann ich auch eine Gepäckversicherung abschließen?

    Freiwillige können vor Ausreise online eine Reisegepäckversicherung auf eigene Kosten hinzubuchen.

    Alle anderen Personen wenden sich bitte an die DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH, Abteilung Gruppenvertrag, E-Mail: gruppenvertrag@dr-walter.com. Sie erhalten umgehend Informationen und ein entsprechendes Antragsformular.

  • Lob, Fragen, Kritik oder Anregungen?

    Ihre Meinung ist uns wichtig!

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      Wir freuen uns, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, eine Bewertung bei Google, Facebook oder auch Trustpilot zu schreiben. So helfen Sie nicht nur uns, unseren Service weiter zu verbessern, sondern auch anderen Kunden, die auf der Suche nach der passenden Versicherung sind.

    • In welchen Bereichen können wir uns noch verbessern?

      Sollten Sie noch offene Themen haben oder mit unserem Service nicht zufrieden sein, haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich an die jeweilige Fachabteilung oder die Abteilung für Beschwerdemanagement (sandra.karnstedt-panienka@dr-walter.com) zu wenden. Auch über unser Kontaktformular sind wir für Sie erreichbar. Weitere Informationen über Fragen zur Beschwerdebearbeitung finden Sie in unserem Impressum.

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