Verhalten bei Reisegepäckschäden und Schäden an der beweglichen Habe

Wenn Ihr Reisegepäck beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist, ist das ein Fall für Ihre Reisegepäckversicherung; Schäden an der beweglichen Habe werden über die Bewegliche-Habe-Versicherung abgedeckt. In der Reisegepäckversicherung sind - im Rahmen der Versicherungssummen - Ihr gesamtes Reisegepäck sowie Ihre Wertsachen wie Schmuck, Laptop, Film- oder Videoausrüstung versichert. Ersetzt wird der Zeitwert des Gepäcks. In der Bewegliche-Habe-Versicherung ist Ihre gesamte bewegliche Habe versichert. Bitte teilen Sie uns Reisegepäckschäden und Schäden an der Beweglichen Habe unverzüglich mit. Dazu reichen Sie bitte eine genaue Schilderung des Schadenshergangs sowie Belege über die entstandenen Kosten bei der DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH ein.

Bitte denken Sie daran, dass für die Bearbeitung von Reisegepäckschäden und Schäden an der beweglichen Habe eine polizeiliche Meldung vor Ort erforderlich ist und dass wir für die Bearbeitung eine entsprechende Bestätigung der Polizei benötigen.

Für die Schadensmeldung nutzen Sie bitte unsere Schadensformulare.

Die Meldung aller Reisegepäckschäden und Schäden an der beweglichen Habe erfolgt über:
DR-WALTER Versicherungsmakler GmbH
Abteilung Leistung
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
E leistung@dr-walter.com
T +49 2247 9194-31
F +49 2247 9194-20

Wünschen Sie Beratung?
Ihre Ansprechpartner:
Gruppenvertrag
Das Team Gruppenvertrag
berät sie gerne.

T +49 2247 9194-994
F +49 2247 9194-40
E info@aidworker.de