Organmitglieder haften bei fahrlässigem Verhalten mit ihrem Privatvermögen. Sie können sich gegen Vermögensschäden, die durch eine Sorgfaltspflichtverletzung entstehen, mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützen. Organmitglieder sind Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte sowie leitende Angestellte (u. a. Prokuristen, Projektleiter mit besonderen Kompetenzen). Diese Versicherung wird auch D&O-Versicherung genannt (für Directors and Officers).
Im Infoflyer finden Sie die Leistungen übersichtlich dargestellt. In den Versicherungsbedingungen finden Sie die Einzelheiten zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
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Versicherungsbedingungen AIDWORKER-DO
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